Was sind Baulasten?

Baulasten sind Bestandteil des öffentlichen Rechts und in den Landesbauordnungen geregelt.

Durch Abgabe der entsprechenden Erklärung des Grundstückseigentümers entstehen Baulasten. Diese werden in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Dieses Verzeichnis ist kein Bestandteil des Grundbuchs, sondern wird bei den jeweiligen Baugenehmigungsstellen der Kreise oder Städte geführt.

Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt werden, dies kann in Hessen unter anderem durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden.

Nachdem die Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen wurde, wirkt sie auch für und gegen die etwaigen Rechtsnachfolger des belasteten und begünstigten Grundstücks. Der Eigentümer übernimmt mit Bewilligung der Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auch mit einem Eigentümerwechsel nicht untergeht, sondern an das Grundstück gebunden ist.

Mögliche Baulasten sind zum Beispiel Anbau-, Abstandsflächen- und Stellplatzbaulasten. Können zum Beispiel bei einem Bauvorhaben die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht eingehalten werden oder liegt das Baugrundstück nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche, gibt es die Möglichkeit, durch Einräumung einer Baulast des Nachbarn, das Bauvorhaben dennoch genehmigen zu können.

Die Baulast muss im Baugenehmigungsverfahren wie eine baugesetzliche Verpflichtung berücksichtigt werden.
Ein Bauvorhaben, das mit einer Baulast nicht im Einklang steht, darf nicht genehmigt werden.