Was wird durch das Bau- und Planungsrecht geregelt?

Das Bau- und Planungsrecht gliedert sich in das bundeseinheitliche Planungsrecht und in das jeweilige länderspezifische Bauordnungsrecht (in Hessen: Hessische Bauordnung).

Das Planungsrecht, das im wesentlichem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt ist, regelt oder schafft die Rechte zur Bebauung der Grundstücke. Kurz gesagt: Es regelt, wo und was gebaut werden darf.

Das Bauplanungsrecht teilt sich in zwei Stufen:

Zum einen gibt es die vorbereitende Bauleitplanung, die mit dem Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet darstellt. Dieser Flächennutzungsplan ist für den Bürger jedoch nicht verbindlich. Die verbindliche Bauleitplanung hingegen regelt in einzelnen Bebauungsplänen, die für eng begrenzte Teile des Gemeindegebietes gelten, konkret, was und wie gebaut werden darf.
Kraft Gesetzes steht der Gemeinde die Planungshoheit zu. Deshalb ist der Gemeinderat für die Verabschiedung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne zuständig.

Das Bauordnungsrecht klärt, wie gebaut werden darf. Es konzentriert sich also auf die Vorschriften bei Ausführung eines Bauvorhabens, wie zum Beispiel:

  • Sicherheitsbestimmungen
  • Schutzeinrichtungen
  • Vorschriften gegenüber des Nachbarn
  • Brandschutz