Gebäudeeinmessung 2 Bilder

Was ist eine Gebäudeeinmessung?

Die Gebäudeeinmessung oder auch „amtliche Gebäudeeinmessung" (nicht zu verwechseln mit der Gebäudeabsteckung) erfüllt die Verpflichtung eines Bauherren, das neu errichtete Gebäude oder Gebäudeteil in den Katasterkarten eintragen zu lassen. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird sichergestellt, dass kommunale Verwaltungen, Versorgungs- und Entsorgungsträger, finanzierende Banken, Grundbuchämter für den Eigentumsnachweis, Finanzämter wegen der Grundsteuer auf aktuelle Plandaten zurückgreifen können.

Der Antrag auf Durchführung dieser Gebäudeeinmessung kann bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Ämtern für Bodenmanagement (Katasterämter) gestellt werden.
Wird eine Beantragung verabsäumt, so können die hierfür autorisierten Vermessungsstellen die Einmessung von Amts wegen in die Wege leiten.

Die Einmessung wird heute durch Bestimmung der Gebäudeeckkoordinaten ausgeführt. Dies geschieht mittels modernster Technologie (GPS-Geräte, elektronische Tachymeter). Damit werden die Umringe der Gebäude definiert und danach in die elektronisch geführten Katasternachweise übernommen.