Wer kann mir die Grenzen meines Grundstückes zeigen?

Eine sogenannte Grenzanzeige wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt, welcher dabei den Grenzverlauf eine Grundstücks beziehungsweise Flurstücks anzeigt.

Mithilfe amtlicher Vermessungsunterlagen (Liegenschaftskataster und Vermessungsrisse) werden dabei die Koordinaten der Grenzpunkte ermittelt und mit präzisen Messinstrumenten in die Örtlichkeit übertragen. Die gewünschten Punkte werden dann mit Holzpfählen angezeigt oder mit Farbkreuzen markiert.

Die Grenzanzeige ist vor allem dann sinnvoll, wenn der exakte Grenzverlauf unklar ist, etwa durch nicht erfolgte Abmarken oder auch Beschädigungen oder Unauffindbarkeit einzelner Grenzzeichen. Im Unterschied zu einer Grenzfeststellung erfolgt die Grenzanzeige ohne formelle Bearbeitung. Die angrenzenden Nachbarn werden über diese weder informiert, noch hat sie für diese eine rechtliche Auswirkung. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Grenzanzeige auch nicht in das Liegenschaftskataster übernommen.