Wie gestaltet sich der Ablauf einer Grundstücksteilung?

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Bodenmanagement beauftragt werden. Mit diesen Vermessungsstellen wird der gewünschte Grenzverlauf abgeklärt und diese erstellen daraufhin einen Teilungsentwurf. Mithilfe dieses Entwurfs wird vor Ort vermessen und die neue Grenze abgemarkt (Beispiele für Abmarkungen – siehe Grenzherstellung). Anhand der Ergebnisse der Messung wird dann die neue Grenze in das Amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Wenn diese Katasterübernahme erfolgt ist, erhält man vom Amt für Bodenmanagement eine Fortführungsmitteilung (auch Veränderungsnachweis genannt). In dieser werden das alte Flurstück und die neuen Flurstücke mit ihrer Fläche, Nutzungsart und deren Flurstücksnummern aufgeführt und graphisch dargestellt. Mit dieser Fortführungsmitteilung geht man zu einem Notar, der dann einen Kaufvertrag ausgearbeitet. Wird kein Kaufvertrag geschlossen, werden die neuen Flurstücke trotzdem in das Liegenschaftskataster und Grundbuch übernommen, jedoch erfolgt kein Eigentümerwechsel.

Beteiligte Stellen:

  • ÖbVI, Amt für Bodenmanagement: Antrag auf Teilungsvermessung, Erstellung Fortführungsmitteilung
  • Notar: Abschließen eines Kaufvertrags
  • Grundbuchamt: Eintragung, Grundbuchauszug