Abwassergebührensplitting – Berechnung & Beratung

Sie benötigen Beratung rund um das Thema Getrennte Abwassergebühr und sind in einer Kommune, einem Abwasserverband oder bei einer Ver- und Entsorgungsgesellschaft verantwortlich für die Berechnung von Abwassergebühren und deren rechtlich korrekten Handhabung?

Wir beraten seit vielen Jahren verantwortliche Entscheider in Hessen und angrenzenden Bundesländern zum Thema Abwassergebührensplitting.

Die Kosten für die Beseitigung und Aufbereitung von Regen- und Schmutzwasser, das in die Kanalisation geleitet wird, wurden bisher in Deutschland lediglich über eine einzige Abwassergebühr abgerechnet. Nach mehreren Gerichtsurteilen (die vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt wurden) müssen nun die Kommunen eine getrennte Abwassergebühr erheben.

Bei dieser Berechnungsgrundlage wird nicht nur der Trinkwasserverbrauch berücksichtigt, sondern zusätzlich auch eine Entsorgungsgebühr erhoben, die auf der Größe und der Befestigungsart der versiegelten, an den Kanal angeschlossenen Fläche eines Grundstücks beruht.

Diese neue Regelung berücksichtigt das „Verursacherprinzip" und trägt damit zur Gebührengerechtigkeit bei. Sie belastet diejenigen stärker, die große Flächen versiegeln, wie z.B. Industrie und Handelsbetriebe mit übergroßen Produktions- und Autoparkflächen und entlastet Familien in Mehr- oder Einfamilienhäusern mit Versickerungsanlagen fürs Niederschlagswasser, da die Abwassergebühren um den Anteil des versickerten Niederschlagswassers verringert werden.

Auch leistet diese Regelung einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

Parallel zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Gemeinden und Städte müssen nun Verfahren gefunden werden, die bei möglichst geringem Personal- und Kapitaleinsatz, transparente Ergebnisse bei der Darstellung und Berechnung der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken liefern.

Beispiel Erfassungsbogen Faktoren 2 Bilder

Unsere Leistungen:

  • Gesamtconsulting
  • Befliegung / Orthophotoerstellung
  • Flächenkartierung
  • Bürgerconsulting
  • Datenbankmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Versand der Ersterfassung
  • Rücklaufbearbeitung
  • Versand der endgültigen Ergebnisse
  • Geodatenmanagement
  • technische Kalkulation
  • kaufmännische Kalkulation
  • Satzungsberatung
  • Fortführungsqualifizierung
  • GAG Softwareservice
  • Datenpflegekonzept

Ihr Nutzen:

  • Konzept mit größtmöglicher Transparenz und Akzeptanz für den Bürger
  • 0800 FreeCall Hotline verbindet den Bürger mit qualifiziertem Büropersonal, kein CallCenter
  • Ergebnis wird für verschiedene Kassenprogramme und GIS Zielsysteme geliefert
  • Projektbearbeiter sind Ingenieure und Dipl.-Geographen
  • Graphische Fortführbarkeit der erzeugten Daten in einem Geoinformationssystem
  • Sie erhalten eine fachmännische Lösung mit wertvollen Daten, die effizient fortzuführen sind
  • Wir arbeiten mit einem Partnernetz zusammen, sodass wir alle Bausteine für eine Gesamtlösung anbieten können
  • Synergien durch Erwerb von hochauflösenden Orthofotos. Diese Luftbilder können auch für Planungszwecke genutzt werden, um präzise topographische Karten und Pläne sowie virtuelle 3D-Stadt- oder digitale Geländemodelle anzufertigen oder auch Daten für Aufbau und Fortführung von verschiedenen GIS-Fachmodulen (Grünflächen-, Baum-, Friedhofs-, Lärm-, Solar- und Straßenkataster) zu erfassen.

Technische Durchführung:

Abwassergebühren richtig berechnen – So funktioniert's

  • Sammlung und Prüfung der Ausgangsdaten
  • Befliegung, Orthophoto-Erstellung und Integration der Orthophotos
  • Erfassung der versiegelten Flächen auf Basis der Orthophotos und der Liegenschaftskarte
  • Klassifizierung nach Versiegelungsarten/-graden
  • Übernahme der Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster
  • Übernahme der Adress- und Abrechnungsdaten des Kunden, Qualitätskontrolle

Der aufwändigste Punkt der Datenaufbereitung ist die logische Verknüpfung von versiegelten Flächen mit Gebührenschuldnern. Dazu müssen die Adressen des Liegenschaftsbuches mit den internen Adressdaten der Gemeinde abgeglichen werden. Je sorgfältiger dieser Abgleich durchgeführt wird, umso weniger Rückläufe und Einsprüche entstehen.

  • Abgleich der Flächen des Liegenschaftskatasters mit Bildung von wirtschaftlichen Einheiten
  • Aufbau des Datenmodells unter Berücksichtigung der Satzung
  • Zusammenführung der wirtschaftlichen Einheiten mit den Kundendaten
  • Sobald das Datenmodell festgelegt ist, werden die Unterlagen für die Bürger entworfen
  • Das öffentliche Verfahren wird eingeleitet
  • Erarbeiten der schriftlichen Unterlagen (Anschreiben und Erhebungsbogen mit Formularerstellung, Skizze der Versiegelungsflächen, Vergleichsausdruck des Orthophotos, Flächenberechnungen und (Anteils-) Summen)
  • Versand der Erhebungsbögen an die Gebührenpflichtigen zur Information / Korrektur / Ergänzung
  • Einrichtung einer Hotline (0800FreeCall) und Durchführung von Bürgerspechstunden zur Besprechung / Klärung der Bescheide mit den Bürgern
  • Überprüfung der Bescheide durch die Betroffenen, Rücklauf der Selbstauskünfte, Einarbeitung der Rückläufe in die Bestandsdaten und Erstellung der Flächenbescheide
  • Kontinuierliche Prüfung des eingehenden Rücklaufes
  • Nachermittlung von Flächen
  • Plausibilitätsprüfung, Stichprobenprüfungen (optional)
  • grafische Einarbeitung der eingehenden Unterlagen in das Fachmodul Versiegelung
  • Digitale Archivierung und Hinterlegung der gescannten Originalrückläufe mit ggf. weiterem Schriftwechsel
  • Erstellung und Versand der endgültigen Rücklaufergebnisse/Flächenbescheide
  • Zusammenstellung der Ergebnisse für die Gebührenkalkulation

Mit dem Versand der Rücklaufergebnisse/Flächenbescheide und Abgabe der Ergebniswerte an die gebührenberechnende Stelle ist das Hauptverfahren abgeschlossen.

Datenpflege und Fortschreibung

  • Die sich im Anschluss ergebende Datenfortführung kann optional als weitere Dienstleistung angeboten werden.
  • Es werden verschieden Kassenzielsysteme (SAP, NSK, CIP, ... ) und GIS-Zielsysteme (MapInfo, GeoAS, ESRI, IngradaWeb, ... ) unterstützt.
  • Die Datenpflege wird individuell abgestimmt auf Abrechnungszyklen und Aktualisierungstermine.

Öffentlichkeitsarbeit:

Die Bürger mitnehmen – Abwassergebührensplitting offen und transparent

Im Focus unserer Beratung steht u.a. eine transparente und verständliche Kommunikation mit den Bürgern. Professionelle Öffentlichkeitsarbeit ist die Basis für eine reibungslose und vertrauenswürdige Einführung des Abwassergebührensplittings.

detaillierte Schwerpunkte:

  • Erstellung von Informationsunterlagen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr
  • Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Einführung des Abwassergebührensplittings (Bürgerversammlungen, Sitzungen).
  • Ggf. Unterstützung des Fachamtes durch Teilnahme an Magistratssitzungen.
  • Erstellung von Pressemeldungen und Bereitstellung von Material zur Einführung der getrennten Abwassergebühr für den Internetauftritt.
  • Frühzeitige Einbeziehung der Medien und Presse zur Information der Bürger. Verdeutlichung des Gesichtspunktes „Herstellung der Gebührengerechtigkeit". Die Bürger werden vorab durch die Herausgabe von Informationsblättern und die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Bürgerversammlungen) informiert.

Profitieren auch Sie von unserem fundierten Know-how, individuellen Service und der langjährigen bundesweiten praktischen Erfahrung.

Wenn Sie neugierig geworden sind, vereinbaren Sie doch einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns unter: 06051/92600 an, oder schreiben Sie uns eine Nachricht .