Bodenmanagement - Flächenmanagement
Eine Kommune muss wachsen
Es wird ein nachhaltiges und ökologisch sinnvolles Wachstum angestrebt. Der Begriff der kommunalen Innenentwicklung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Novelle 2013 des Baugesetzbuches lässt §1BauGB eine Entwicklung im Aussenbereich nur noch zu, wenn nachweislich eine Innenentwicklung nicht mehr möglich ist.
Als Stadtplaner der Ingenieurkammer Hessen setzen wir bewusst auf folgende Schwerpunkte, um die kommunale Entwicklung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu begleiten.
Schritt 1: Bestandsdokumentation und Analyse vorhandenen Baulandes
Beratung und Aufbau beim Aufbau eines kommunalen Bodenmanagements.
Aufbau eines Baulückenkatasters oder eines Leerstandskatasters.
Softwareunterstützung für die Bestandsdatenerhebung können wir Ihnen im Rahmen einer GIS-Beratung aus unserem Hause geben oder Sie benutzen die vom Land Hessen entwickelte Flächenmanagementdatenbank unter: hessen-nachhaltig.de/de/download-angbote-flaeche.html
Schritt 2: Aufbauend auf Schritt 1 lassen sich kommunale Entwicklungskonzepte erarbeiten
Schritt 3: Umsetzung der Entwicklungskonzepte
Diese Umsetzung kann in der Aufarbeitung von Baulücken, Mindernutzungen, Leerständen, Sanierungsgebieten oder auch in der Entwicklung von Neubaugebieten (sowohl von Wohnbaugebieten, wie auch Gewerbegebieten) münden.
Regelinstrumente, die wir für diese Umsetzungen einsetzen:
§§45 ff BauGB Amtliches Baulandumlegungsverfahren für größere Baugebiete
§§80 ff BauGB Vereinfachtes Umlegungsverfahren für kleinere Grundstücksänderungen, dessen Anwendung häufig auch für eine Straßenschlussvermessung eingesetzt wird.
§§11 ff BauGB Regelungen mittels Städtebaulichem Vertrag, u.a. für einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns unter: 06051/92600 an, oder schreiben Sie uns eine Nachricht .