Bau- und Planungsrecht

Das Baurecht ist in den jeweiligen Landesbauordnungen (in Hessen: Hessische Bauordnung / HBO) festgeschrieben, während das Planungsrecht in den kommunalen Bebauungsplänen in Form einer Satzung festgelegt wird. Diese beiden Rechtsinstrumente bestimmen letztlich, ob ein geplantes Bauvorhaben rechtskonform genehmigt werden kann und ist daher vom planenden Architekt unabdingbar bei den Planungen zu berücksichtigen.

Da das Bau- und Planungsrecht in weiten Bereichen mit dem Baugrundstück korreliert, übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen der Liegenschaftsplanerstellung die Beschaffung entsprechender Unterlagen.

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