Mietflächenberechnung

Berechnung von Mietflächen für Gewerbe nach MF/G

Flächenberechnung

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure aus der Barbarossastadt Gelnhausen, nahe Frankfurt bietet Ihnen Müller & Richter die verlässliche und rechtssichere Mietflächenberechnung für den gewerblichen Raum nach MF/G an.

  • Flächenerfassung mit modernster Technik
  • Neutrale und objektive Flächenermittlung
  • Nachprüfbare Dokumentation
  • Rechtssicheres Gutachten
  • Zeitnahe Erledigung Ihres Auftrages

Für die Begründung eines Mietverhältnisses für Gewerbeimmobilien spielt die Mietflächendefinition eine entscheidende Rolle. Dazu hat die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (GIF) Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen in Gewerbeobjekten erarbeitet, die sogenannte MF/G. Diese formulieren eine verbindliche Vorgehensweise für die Mietflächenberechnung und haben das Ziel, einen einheitlichen Standard zu schaffen. Dank dieser GIF-Richtlinien ist es möglich, durch die Festlegung kurzer und präziser Definitionen, Mietflächen genau zu ermitteln und zu beschreiben. Die aktuelle Richtlinie zur Mietflächenberechnung für den gewerblichen Raum (MF/G) definiert hierbei die Mietfläche von gewerblich vermieteten oder genutzten Gebäuden und gilt als Marktstandard.

Auch in diesem Bereich ist Müller & Richter Ihr zuverlässiger Ansprechpartner im Rhein-Main-Gebiet und erfüllt die hohen Anforderungen in puncto Messgenauigkeit und Einheitlichkeit bei der Mietflächenermittlung nach GIF. Die Basis hierfür ist ein zentimetergenaues Aufmaß. Die Vermessung führen wir üblicherweise per Laserdistanzmessgeräten und Tachymetern in Kombination mit einem 3D-Lasercanner durch.

Weitere Informationen zur Mietflächenberechnung nach MF/G

Die auf der DIN 277 basierende MF/G-2012 der GIF vom 01.12.2012 regelt die Zuordnung von Flächenarten zur Mietfläche und stellt ebenso klar, welche Flächen nicht dazu zählen. Um einen einheitlichen Standard bei der Vorgehensweise zu schaffen, gibt es in der MF/G Außerdem klare Bestimmungen zu den Messpunkten, die zur Flächenermittlung herangezogen werden.

Bei den Flächenarten wird gemäß MF/G unterschieden zwischen:

  • MF/G-0 – Keine Mietfläche
  • MF/G-1 – exklusiv genutzt
  • MF/G-2 – gemeinschaftlich genutzt

Zu den Mietflächen gezählt werden dabei sämtliche Grundflächen, die zur Bruttogrundfläche gehören und nicht zur MF/G-0 zugerechnet werden. Je zur Hälfte wird die Grundfläche von Mietbereichstrennwänden den jeweiligen Anliegern zugeordnet. Sämtliche MF/G-Flächen mit lichter Raumhöhe von 1,5 m und geringer müssen als solche getrennt ausgewiesen werden.

Nicht zu den Mietflächen

gehören hingegen nach MF/G-0 alle technischen Funktionsflächen (TF nach DIN 277), Kfz-Abstellflächen (NF nach DIN 277), die Grundfläche von Aufzugsschächten je Haltepunkt, Treppenläufe, Zwischenpodeste und Rampen (VF nach DIN 277) sowie auch Grundflächen, welche nicht allseitig in voller Höhe umschlossen sind. Ebenfalls gehören nicht dazu:

  • Ausschließlich zur Flucht und Rettung dienende Wege, Treppen und Balkone
  • Zuwegungen von Außen
  • Grundflächen von Installationsschächten- und kanälen, Schornsteinen und Kriechkellern (KGF nach DIN 277)
  • Konstruktionshohlräume, Außenwände und -stützen
  • Konstruktiv notwendige Innenwände und -stützen
  • Ladenstraßen

Berechnungs- und Darstellungsregeln

Bei der Mietflächenberechnung erfolgt die Grundflächenerfassung innerhalb der fertigen Oberflächen innerhalb direkt über dem Fußboden. Fußleisten oder Schrammborde werden dabei nicht berücksichtigt. Die Vermessung muss grundsätzlich bis an alle raumbegrenzenden Bauteile erfolgen, einschließlich raumhoher Bekleidungen. Die Flächen werden nach Plänen, CAD-Daten oder durch Aufmaß ermittelt und ausgewiesen und in Pläne und Tabellen nachgewiesen. Zudem muss die Erstellung der Mietflächenberechnung in tabellarischer Form erfolgen und die unterschiedlichen GIF-Flächenarten in den Mietflächenplänen grafisch unterscheidbar dargestellt werden.

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