Baulasten

Zur Behebung und Vermeidung baurechtswidriger Zustände sieht die Hessische Bauordnung die Möglichkeit vor, Baulasten im sogenannten Baulastenbuch bei der Bauaufsichtsbehörde einzutragen. Die häufigst benutzten Baulasten sind:

  • Abstandsflächenbaulast
  • Baulast bauordnungsrechtliche Einheit
  • Baulast zur Grenzbebauung
  • Baulast zur Regelung von Stellplätzen und Zufahrten

Die Baulastbestellungen fordern neben der Beibringung von Katasterkarten, aktuelle Grundbuchauszüge und eine Antragstellung mit Beglaubigung der Unterschriften durch die betroffenen Grundstückseigentümer.

Dieses gesamte Anforderungsprofil erbringen wir nach entsprechender Beauftragung.

Häufig werden Baulastbestellungen auch im Zuge einer Grundstücksteilung erforderlich, wenn die gewünschte Teilungsgrenze einen baurechtswidrigen Zustand erzeugt.

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