Nutz- und Mietflächenermittlung

Flächenbestimmungen für Teilungserklärungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Flächenermittlung nach DIN 277

Diese Norm gilt für die Berechnung der Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken. Grundflächen und Rauminhalte sind unter anderem maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten und werden häufig als Grundlage für Mietverträge und Teilungserklärungen (WEG) genutzt.

Mietflächenermittlung nach GIF für Handels- und Büroflächen

Die GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) hat Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen in gewerblichen Objekten erarbeitet. Die Richtlinien formulieren eine Vorgehensweise für die Berechnung der Mietflächen und versuchen einen einheitlichen Standard zu schaffen. Sinn der Richtlinien ist es, durch die Festlegung kurzer und präziser Definitionen die genaue Ermittlung und Beschreibung der Mietflächen zu ermöglichen.

  • GIF MF-H Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Handelsräume (Nutzflächenermittlung)
  • GIF MF-B Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Büroräume

Mietflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)

WoFlV regelt die Flächenbestimmungen, die im Bezug zum Wohnraumförderungsgesetz stehen.

Siehe aktuelle Rechtsprechung zur Mietflächenbestimmung.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns unter: 06051/92600 an, oder schreiben Sie uns eine Nachricht .