Ab wann benötigt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Abteilung von Gewerbeeinheiten) benötigen Sie nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum eine notarielle Teilungserklärung, die wiederum auf Architektenplänen basiert, für die eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit vorliegt. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsicht ausgestellt.