Was benötige ich für die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Aufteilungspläne mindestens in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus Lageplan, Grundrissen und Ansichten. Die zu den jeweiligen Sondereigentumseinheiten gehörenden Räume sind mit jeweils derselben Wohnungsnummer zu kennzeichnen.
Für alle Gebäude (auch Garagen und Nebengebäude) sind Grundrisse und Ansichten vorzulegen und entsprechend zu beschriften.
Der Aufteilungsplan ist das Kataster des Wohnungseigentums. Durch ihn soll festgelegt werden, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören. Die Trennung der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander, sowie gegenüber dem Gemeinschaftseigentum wird ebenfalls durch den Aufteilungsplan festgelegt.

Wird Wohnungseigentum für einen Neubau gebildet, liegen regelmäßig Baupläne vor, die als Plangrundlage genutzt werden können.
Bei Altbeständen liegen häufig keine aktuellen Architektenpläne vor. In diesen Fällen muss eine Bestandsvermessung und -dokumentation vorgenommen werden. Diese Arbeiten kann in einfachen rechtwinkligen Gebäudeformen ein Architekt ausführen. Bei komplexeren Gebäuden empfiehlt sich die Beauftragung eines Vermessungsingenieurs.