Ab wann sollte man eine Gebäudeeinmessung vornehmen?
Die Gebäudeeinmessung wird nach einer "angemessenen Frist" von der Katasterbehörde eingefordert und nach Ablauf dieser Frist durch die Behörde auf Kosten des Eigentümers veranlasst. Nach Abschluß einer Baumaßnahme, die den Grundriss eines Gebäudes verändert hat, muss der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte eine Gebäudeeinmessung beantragen. Ein Gebäude ist einmessungspflichtig sobald der Rohbau fertiggestellt ist. Im Hessischen Vermessungsgesetz ist dieser Zeitpunkt klar mit Aufbau des Dachstuhls definiert.
In der Praxis wird jedoch die Einmessung erst ausgeführt, wenn alle Gebäudeteile (z.B. Wohnhaus und Garage) zumindest im Rohbau errichtet sind.