Was ist ein Liegenschaftsplan zum Bauantrag?
Der Begriff „Liegenschaftsplan" wurde von der Hessischen Bauordnung geprägt. Früher und in anderen Bundesländern wird er auch als „Amtlicher Lageplan" bezeichnet. Für eine Baugenehmigung ist dem Bauantrag ein Liegenschaftsplan beizufügen. Da der Liegenschaftsplan auf den Daten des Liegenschaftskatasters basiert, sollte er von einer Vermessungsstelle gefertigt werden, die kompetent mit Katasterangaben umgehen kann.
Sie können Ihren Liegenschaftsplan bei jedem in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erhalten. Weiterhin fertigen die jeweils zuständigen
Ämter für Bodenmanagement und andere Vermessungsbüros Liegenschaftspläne an.
Während die Pläne des Architekten das Gebäude selbst beschreiben, wird im Liegenschaftsplan die Stellung des Projekts innerhalb des Grundstücks festgelegt. Der
Liegenschaftsplan enthält eine Reihe von Daten, die für die Beurteilung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens wichtig sind. Er stellt neben dem Baugrundstück mit seiner schon vorhandenen Bebauung auch alle Nachbargrundstücke dar. In der Regel wird der Liegenschaftsplan im Maßstab 1:500 ausgefertigt.
Der zeichnerische Teil des Liegenschaftsplans, basierend auf der Liegenschaftskarte, wird ergänzt durch ein Eigentümerverzeichnis. Durch einen sogenannten Ortsvergleich wird vom ÖbVI festgestellt, ob die Gebäude, die auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken vorhanden sind, auch in der Liegenschaftskarte dargestellt sind.
Neben diesen Inhalten ist es für die Planung des Architekten notwendig - von vielen Bauaufsichtsämtern wird es auch verlangt - dass Grundstücks- und Straßenhöhen, der Baumbestand, Straßenlaternen, Kanaldeckel, Kanalsohlen, Wasserschieber und andere topographisch relevante Objekte dokumentiert werden. Diese Dokumentation der Topographie erfolgt in einem gesonderten Grundstücksplan im Maßstab 1:200. Diese Pläne werden in Papierform und digitaler Form (DWG, DXF, PDF) abgegeben.
Bestandteile des Liegenschaftsplans zum Bauantrag eines Neubauvorhabens
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Nachweis des Ortsvergleichs
- Projekteintrag
- Höhenmessung
- Eigentümerverzeichnis